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10 Antworten, zuletzt 25.01.2019

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Finanzierung, Heizkörper, Wärmepumpe, Energieberater, Fördermittelberatung, Pelletheizung, Entsorgung, Ölheizung, Elektroheizung, Holzheizung, Kamin / Ofen, Solarthermie, Pellets, Brennstoffzelle



Wie immer kommt es darauf an wie die Gegebenheiten vor Ort sind.Soll evtl. auch Kernsaniert werden mit gefräster Fussbodenheizung, dann rechnet sich evtl. auch eine Wärmepumpe. Wie kann man bei der Installation von Heizkörpern
diese anfahren? So ungefähr 1000Fragen tauchen auf, wenn man vor Ort ist.Mit 12 Zimmern auf drei Etagen würde wohl die 50,000er Marke überschritten werden.

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Was der Schornsteinfeger hier behauptet, ist "Gesetz" und muss beachtet werden, da dieser die Anlage letzlich abnehmen und im Schadenfall (bei einem Brand) den Kopf dafür herhalten muss. Zu jedem Holz- und Pelletofen gibt es zudem eine Beschreibung, der Sie entnehmen können, ob das Gerät für Mehrfachbelegung zugelassen ist. Wenn Sie dem Schornsteinfeger eine solche Freigabe von beiden Ofenherstellern vorlegen können, wird er sich sicher auch nicht querstellen.

Liebe Grüße
Susanne Krug

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Das kommt darauf an, ob der Pelletsofen für Doppelbelegung zugelassen ist. Sinnvoll ist es immer, so etwas im Vorfeld mit dem Schornsteinfegermeister abzuklären.

Wenden Sie sich gerne für weitere Rückfragen an mich!

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Das Gebäude ist in diesem Zustand nicht für eine Wärmepumpe geeignet.
Alternativ zu Öl käme hier eine Pelletsheizung in Frage.

Außerdem wäre zu klären, was für weitere energetische Maßnahmen an diesem
Gebäude sinnvoll wären.

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Hallo!

wenn Sie das Haus bereits vor 2002 bewohnt haben sind Sie nicht zum Tausch der Heizung verpflichtet. Falls Ihre Heizung kaputt geht und nicht mehr zu reparieren ist, müssen Sie bei der neuen Heizung 15 % erneuerbare Energie einsetzen. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen.

Liebe Grüße aus Lauf
Susanne Krug
ViP & Solar GmbH + Co. KG

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Von der Beheizung mit Strom würde ich abraten. Wenn die Infrastruktur (Heizkörper und Verrohrung) vorhanden und o.k. ist würde ich persönlich eine Pelletsheizung favorisieren. Damit heizen Sie zu 100 % mit erneuerbarer Energie und es gibt überdies einen Zuschuss. Ein VOrorttermin ist unerlässlich. Sollten Sie in unserer Nähe sein würden wir uns über Ihre Kontakaufnahme freuen 07841 / 640 66 30 ViP & Solar GmbH + Co. KG

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Hier müsste man bereits mit € 50.000,-- hinkommen. Um genauere Aussagen zu treffen muss man das Objekt die Leitungswege, den Zustand der Bestandleitungen usw. aber vor Ort anschauen. Dann ist auch ein detailliertes Angebot und eine fachgerechte zum Objekt passende Beratung möglich. Wir würden Ihnen das gerne anbieten und erwarten Ihren Anruf 07841 / 640 66 30 ViP & Solar GmbH + Co. KG

2 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

diesen Wert könnten SIe eventuell mit einer HOVAL IR Wärempumpe erreichen. Das müsste man jedoch individuell ermitteln. SOllte Ihrerseits Interesse bestehen können Sie uns gerne kontaktieren unter: Tel. 07841 / 640 66 30 oder per E-Mail unter: kontakt@vip-solar.de. Die Kosten für diese innenaufgestellte fertig installierte Wärmepumpe mit Warmwasserbereitung belaufen sich auf rund € 20.000,--.
Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören und verbleiben,

mit freundlichen Grüßen
Susanne Krug
ViP & Solar GmbH + Co. KG
77886 Lauf

1 Hilfreiche Antwort

Wennn Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet haben und dadurch die bezahlte "Vorsteuer" erstattet bekamen, müssen Sie
2. Umsatzsteuer von 19 % ist zu berücksichtigen ankreuzen. Ihr Netzbetreiber bezahlt Ihnen die Einspeisevergütung zuzügl. MWSt (diese steht dem Finanzamt zu). Ihren eventuellen Eigenverbrauch müssen Sie am Jahresende ebenfalls ermitteln und die MwSt aus der Einspeisevergütung abführen, die beim Verkauf an den Netzbetreiber zu erzielen gewesen wäre! Alles klar? Für die erste Einkommensteuererklärung nach Installation der Photovoltaikanlage würde ich Ihnen empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, dann sollte nichts mehr schiefgehen.
Liebe Grüße
Susanne Krug

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