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Energieberater - Solarstrom einspeisen: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema Solarstrom einspeisen? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Da Sie einspeisen werden* unterliegen Sie dem EEG, Sie müssen
KEINEN Vertrag schließen um Anspruch auf Vergütung zu haben.
Es fällt jede Anlage, welche am Netz betrieben wird, unter die
Regelungen des EEG.
Damit muß die Anlage regelbar sein oder auf 70% limitiert sein.

* Es gibt die Möglichkeit der fixen "0"-Einspeisung. Dabei muß der
Wechselrichter geregelt werden, damit keine Energie eingespeist wird.
Bei vielen WR-Herstellern ist das möglich. Diese 0-Einspeise-Anlagen
sind rechtlich zulässig.

Da vor kurzem die Vorschriften für den Messstellenbetrieb geändert wurden,
darf nur der Messstellenbetreiber ablesen und viele Netzbetreiber rechnen
horrende Summen für die Abrechnung der Vergütung ab. VORSICHT.

Bitte trennen Sie ganz penibel: Netzbetreiber, unterhält Ihr Stromnetz und
kauft (per Gesetzt geregelt) überschüssigen Strom aus Erzeugungsanlagen.
Versorger: Verkauft Ihnen Strom und andere Energie, können Sie frei wählen.
Messstellenbetreiber: Erfasst die Werte Ihrer Zähler. Kann der Versorger,
der Netzbetreiber, oder auch ein reiner Messstellenbetreiber sein. Dürfen
Sie auch selbst aussuchen.

7 Hilfreiche Antwort

Sie können entweder den Haushaltstarif oder die E-Heizung als Eigenverbrauch umstellen.
Da Sie für die E-Heizung bestimmt einen Wärmetarif bekommen, macht es Sinn den Haushalt als Eigenverbrauch umzustellen. So können Sie ca. 1350 KWh Eigenverbrauch realisieren und bekommen einen Bonus - Dadurch haben Sie eine Einsparung von ca. 5 Cent pro KWh, also ca. 67,50 Euro im Jahr.

Die Umstellung kostet für den Zählerwechsel 100.- €, Zählerplatzumbau 150.- €.

Gruß

Dieter Schneider

2 Hilfreiche Antwort

Die Vergütung hängt Quasi an den Modulen (Generator) ab:
Wenn die Anlage umzieht oder der Besitzer wechselt bleibt die Vergütung auf dem Stand von 2011 für 20 Jahre. Wenn 2011 noch kein Eigenverbrauch war und jetzt auf Eigenverbrauch umgestellt wird gilt die aktuelle Regelung für Eigenverbrauch zum Zeitpunkt der Umstellung, dh. bei Anlagen größer 10 kWp kann eine reduzierte EEG-Umlage fällig werden.

6 Hilfreiche Antwort

Hallo,

wenn nachts Strombedarf besteht, z.B. durch Kühlschrank und/oder Tiefkühltruhe, ist es doch wohl völlig richtig, dass nicht verbrauchte Stromernten vom Vortag hierfür verwendet werden und nicht Strom zugekauft werden muss.
Darin besteht eben auch der Sinn einer individuellen Stromspeicherung. Alles andere wäre definitiv nicht logisch und sinnvoll.

Viele Grüße

17 Hilfreiche Antwort

Die größten wirtschaftlichen Vorteile einer PV Anlage ergeben sich, wenn der erzeugte Strom überwiegend dem Eigenbedarf dient. Die zur Zeit geltende Einspeisevergütung lässt eine wirtschaftliche Einspeisung des erzeugten Stroms kaum noch zu.
Sollten nicht andere z.B. ökologische Gründe überwiegen, wäre eine kleinere Anlage mit angeschlossenem Speicher zu empfehlen. Für ein EFH sollte diese Anlage ca. 70% des Stromverbrauchs decken um optimal zu arbeiten.

1 Hilfreiche Antwort

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