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15 Antworten, zuletzt 09.06.2017

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Energieberater, Solarthermie, Dach, Finanzierung, Fördermittelberatung, Wärmepumpe



Da die Wohnung vermietet ist, so betreibt der dort wohnende Mieter die Verbrauchsgeräte in dieser Wohnung und ist insoweit Letztverbraucher des Stroms.
Somit scheidet eine Eigenversorgung mangels Personenidentät aus, da in diesem Fall Sie als Betreiber der Stromerzeugungsanlage nicht als Person den Strom in der vermieteten Wohnung als Letztverbraucher verbrauchen.

Damit müssen Sie die volle EEG-Umlage bezahlen.

Kleiner Tipp:
Wäre Ihr Sohn der Betreiber (Investor) der PV-Anlage, so entfällt bis zu einer PV-Anlagengröße mit 10.000kWh Jahresstromertrag die EEE-Umlage.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an mich!

20 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Interessent,
mit unserer intelligenten Steuerungs- und Regelungstechnik - "Q-Man" (siehe www.soluwa.de/news), verknüpfen wir elektrischer mit thermischer Energie.
Grundsätzlich empfehlen wir die Installation einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage zu verbinden, um damit den eigenen Strom zu produzieren.
Gerne erhalten Sie auf Anfrage weiterführende Informationen.
Herzliche Grüße aus Schwaig b. Nürnberg
Dipl.Kfm.
Ralf Kinauer

2 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Herr Interessent,

ich gehe davon aus, dass Sie mit Solaranlage eine Photovoltaikanlage meinen.
Eine Investition in eine Photovoltaikanlge mit Stromspeicher ist derzeit eine der rentabelsten Anlagen bei den aktuell sehr niedrigen Zinssätzen.
Wenn Sie hierzu ein konkrete Aussage haben wollen, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen unter info@soluwa.de.
Wir erstellen Ihnen dann eine unverbindliche Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Herzliche Grüße aus Franken
Ralk Kinauer

2 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Interessent,

wenn Sie sich Energie-Unabhängig machen wollen, sich nicht ständig über steigende Strompreise ärgern wollen,
dann gibt es als Antwort nur ein klares JA!
Die meisten Speicher sind modular aufbaubar und können auf Ihren Jahresstrombedarf und Ihre mögliche Photovoltaik-Anlagengröße entsprechend angepasst werden.
Je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen, gibt es unterschiedliche Förderprogramme, z.B. in Bayern das 10.000 Dächerprogramm.
Kontaktieren Sie mich unter info@soluwa.de und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Herzliche Grüße aus dem Frankenland

Dipl.-Kfm.
Ralf Kinauer

1 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Interessent,

in Steuerthemen dürfen nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beratend sein.

Kleiner Tipp:
Setzen Sie sich mit mir über info@soluwa.de in Verbindung und ich zeige Ihnen
eine Möglichkeit, wie Sie wirtschaftlich am Besten von Ihren Investitionen profitieren werden.
Herzliche Grüße aus Schwaig b. Nürnberg
Dipl.-Kfm.
Ralf Kinauer

1 Hilfreiche Antwort

Wenn Sie Ihre Stromkosten rückwirkend auf die letzten 30 Jahre betrachten, dann können Sie aus dieser Statistik ersehen, dass wir als Privatleute und Letztverbraucher eine jährliche Preiserhöhung im Durchschnitt von 3,5% Prozent hinnehmen mussten.
Auch unter den jetzigen Bedingungen des EEG rechnet sich eine Investition in eine PV-Anlage immer, da Sie wesentlich weiniger Strom über das Netz beziehen müssen. Bei einer Investition in eine PV-Anlage mit Stromspeicher im Einfamilienhausbereich, erreichen Sie eine Energie-Autarkie von bis zu 75 Prozent.
Hinzu kommen viele Aspekte auch unter dem ökologischen Gesichtspunkt.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Herzliche Grüße aus Schwaig bei Nürnberg
Dipl.Kfm.
Ralf Kinauer
Fa. Soluwa GmbH

2 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Investor,

um Ihnen hier eine Empfehlung aussprechen zu können, sind weitere Informationen für Sie wichtig:
- Wie hoch ist Ihr jährlicher Stromverbrauch (bestimmt die optimale Größe Ihre PV-Anlage in Bezug auf Ihren Eigenverbrauch)
- Welche Unterkonstruktion wird eingesetzt (liegt hier ein TÜV-Zertifikat vor für Wind und Sog-Lasten?)
- Welcher Kabelquerschnitt wird für die Stringleitungen eingsetzt (evtl. Leitungsverluste durch zu kleinen Querschnitt)
- Sind in Ihren Angeboten auch alle Kosten im Bereich der AC-Installation (nach Wechselrichter)enthalten, oder sind Posten nach Aufwand beschrieben?
- Sind in Ihren Angeboten auch die Anschlusskosten zur Datenüberwachung enthalten?

Mit freundlichen Grüßen aus Schwaig bei Nürnberg
Dipl.Kfm.
Ralf Kinauer
Fa. Soluwa GmbH

2 Hilfreiche Antwort

Die Wirkleistungsbegrenzung gemäß EEG beträgt 70%. Das bedeutet, dass Sie am Einspeisepunkt nicht mehr als 70% Ihrer Nennleistung der PV-Anlage einspeisen dürfen. Haben Sie einen Smart Meter im Einsatz, der Ihren Hausverbrauch misst, wird dieser bei der Leistungsreduzierung berücksichtigt.
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Ralf Kinauer

1 Hilfreiche Antwort

Leider sind Ihre derzeitigen Informationen nicht ausreichend, um Ihnen hier eine exakte und richtige Aussage zu liefern.
Wenn Sie mir weitere und detaillierte Informationen unter info@soluwa.de zusenden, u.a. Die letzte Jahresabrechnung der Bayernwerke,
dann kann ich ihnen weiterhelfen.
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Ralf Kinauer





aneurp

1 Hilfreiche Antwort

Sie benötigen für die Photovoltaikanlagen eine Allgefahrenverischerung für alle Eventualitäten und da es sich um ein fremdes Dach handelt noch eine Betreiberhaftpflichverischeurng. Sie können sich gerne an uns wenden, wir haben für unsere Kunden einen Rahmenvertrag zwischen der Gothaer und mit der Soluwa geschlossen, mit der Absicheurng aller Eventualitäten.

1 Hilfreiche Antwort

Wichtig bei Ihrer Entscheidung ist die richtige Wahl der Größe Ihres Speichers. Dieser sollte aus unserer Sicht mindestens 5,0 kWh betragen.
Wirtschaftlich sinnvoller ist der Verzicht auf die KFW-Förderung. Entscheiden Sie sich lieber für die Senc.Cloud, da sind Sie wirtschaftlich besser gestellt.
Da Sie den produzierten Überschuss in einer Cloud speichern und ihn bei Bedarf wieder nutzen. Einige unserer Kunden finanzieren über die Postbank/BHW ohne KFW-Förderung, die haben derzeit sehr attraktive Konditionen.

6 Hilfreiche Antwort

Die Stringkabel bzw. alle elektrischen Kabel sollten immer zugentlastet installiert werden. Wir verwenden für die Installation der Solarkabel immer Kabelkanäle, was optisch schöner ist.

1 Hilfreiche Antwort

Für eine Fläche von 40qm werden Sie leider keinen Investor zur Dachpachtung findet. Unser Investor mietet Dächer ab einer Fläche von 1.00qm. Wenn Sie jedoch einen jährlichen Strom- Verbrauch von 2.200kWh haben und zusätzlich mit einer Wärmepumpe heizen, sollten Sie aus meiner Sicht über eine Investition in Ihr eigenes Solarkraftwerk nachdenken. Sie können die PV-Anlage und einen Stromspeicher zu 100% fremdfinanzieren. Diese intelligente Investition rechnet sich über die Laufzeit von 25 Jahren, bei steigenden Strompreisen für Sie immer.

1 Hilfreiche Antwort

Wenn der Anlagenbesitzer die Photovoltaikanlage beim Finanzamt als Kleinunternehmer ohne Gewinnabsicht meldet, so erhält er die Einspeisevergütung mit der Mehrwertsteuer. Er ist im Gegenzug jedoch auch nicht Umsatzsteuer abzugsberechtigt. Vorteil dieser Regelung: der Anlagenbetreiber hat mit dem Finanzamt nichts zu tun.

19 Hilfreiche Antwort

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