Die Stadtwerke sind bis zum Hauptabsperrhahn in der Anschlusssäule verantwortlich und für den Gaszähler und den event. Vorhandenen Druckregler. Die Leitung ab Haupthahn zum Haus ist Kundensache. Hier kann der Heizungsbetrieb mit Gaszulassung dran arbeiten.
Hilfreiche AntwortIch habe einen überlangen Gashausanschluss, wobei eine Gasanschlusssäule mit der Absperrvorrichtung an der Grundstücksgrenze steht. Von der Säule bis zum Haus ist laut Stadtwerke meine kundeneigene Leitung. Der Zähler sitzt im Haus. Wer ist für die Überprüfung / Wartung der Leitung auf meinem Grundstück verantwortlich bzw. wer bezahlt die Reparatur an der Leitung?
Frau B. bei Wölfershausen, 22.02.2022Gasheizung Gas