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Neubau von Sonnenhaus in Sachsen - welche Fördergelder gibt es bei diesem Konzept?

Wir beabsichtigen im ländlichen Raum von Sachsen ein Einfamilienhaus als Neubau zu errichten.
Erdgas liegt in diesem Raum nicht an.
Deshalb haben wir vor ein fast energieautarkes Sonnenhaus zu errichten.

Dazu folgende Planungsdaten:
Nutzfläche ca. 120m2, zweigeschossig, Dämmwerte nach gültiger Norm.
Warmwasserbereitung und Heizung mittels Solarthermie mit ca. 55-65 m2 Fläche, Südausrichtung, Neigungswinkel 68 grad ( entspricht rechtem Winkel zur Wintersonnenwende Einfallswinkel) Pufferspeicher ca. 16m3, damit wird Deckungsgrad vo ca. 88-90% für Warmwasserbereitung Und Heizung erzielt. Wärmebedarf, Heizlast ca. 4-5KW.
Ungedeckter Wärmebedarf soll mit wasserführendem Kaminofen ausgeglichen werden.
Da diesen System mit sehr hohen Investitionskosten verbunden ist stellen wir die Frage:

Mit welchen staatlichen Fördermitteln werden wir unterstützt für Solarthermie, Pufferspeicher, wasserführender Kaminofen..... bzw. wie hoch fallen diese Fördermittel aus und wo können diese beantragt werden.

Wir bedanken uns im Voraus für die kompetente Bearbeitung

Herr D. bei Bischofswerda, 26.11.2019

Solarthermie Kamin / Ofen Energieberater Architekt

Ich bin der Meinung, dass eine Deckung von 90% in der Praxis nur schwer erreichbar sein wird. Eine gute Planung kann jedoch Klarheit darüber geben. Es gibt eine Reihe von Fördermitteln, die alle Investitionsabhängig sind. Eine Fördermittelberatung ist ein Prozess, der sich aus der energetischen Beratung und Bilanzierung ergibt. Die energetische Bilanzierung ist praktisch der vorweggenommene Energieausweis als Energiesparnachweis (Grundlage der Ausführungsplanung), der erst nach Fertigstellung ausgestellt werden darf. Ohne diesen ESPNW dürfen Sie nicht bauen, da er Ihnen die Einhaltung der EnEV ermöglicht. Die Beratung mit Erstellung des ESPNW sollten die ersten Schritte sein. Danach wird ermittelt, wie sich die Energieversorgung zusammensetzen könnte und mit der Fördermittelberatung verbunden. r

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Grundsätzlich sind förderfähige Maßnahmen über die BAFA / SAB und KfW möglich.
Der wasserführende Kamin, die Solarthermie und der Pufferspeicher sind erstmal als eine Heizungsanlage anzusehen, ob da die Möglichkeit
besteht dies Fördertechnisch auseinander zunehmen, muss vom Architekt bzw. vom Energieberater geprüft werden, genau so wo der Antrag dafür gestellt werden kann. Da es schnell passieren kann, das eine Doppelförderung zustand kommt und Ihnen dadurch dir Förderungsmittel wieder entzogen werden können.
Wie hoch die Fördermittel sind, ist teilweise auch abhängig von der Höhe der Investitionskosten und den Bestimmungen der einzelnen Fördermittelgebern.
Dazu kommt, haben Sie schon einen Kredit bei einer Bank oder müssen Sie erst einen Aufnehmen, da wäre das KfW-Förderprogramm 124/270 eine Möglichkeit.
Die Heizungsanlage könnte aber auch über die BAFA gefördert werden, gerade der wasserführend Kaminofen. Der Pufferspeicher und die Solarthermie kann über die KfW gefördert werden, der Pufferspeicher auch über die BAFA.
Ich rate Ihnen aber trotzdem über einen Architekten und/oder Energieberater zu gehen um Förderfähigkeit und Höhe prüfen zulassen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende

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