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Meisterbrief für Maler notwendig?

Ich habe einen Bekannten, der gelernter Maler ist.Dieser hat eine Firma im Hausmeistertätigkeitsbereich.
Da er mir meine Wohnung Malern soll und ich eine Rechnung benötige, meint er,
es würde da Probleme geben, da er zur damaligen Zeit keinen Meister gemacht hat.
Stimmt das so?

Oder zählt das Malerhandwerk mit zu den Gewerken, wo nicht mehr dringend erforderlich ist,
den Meisterbrief zu erwerben?

Frau M. 16.06.2019

Malerarbeiten

In der Handwerksrolle sind Kataloge nach A und B Katalog A ist alles Meisterpflichtig und B nicht mehr Meisterpflichtig. Maler und Lackierer ist Meisterpflichtig und darf nicht ausgeführt werden wenn man nicht über einen Meisterbrief oder einer befristeten oder unbefristeten Ausnahmegenehmigung der Kammer besitzt.

38 Hilfreiche Antwort

Ihr Bekannter außert berechtigt Bedenken.
Mit einem Hausmeisterservice darf er rein rechtlich nur kleine Schönheitreparaturen in dem Bestand seiner zu betreuenden Objekte durchführen, also evtl. mal "eine" Wand streichen in einem Treppenhaus.
Das Malerhandwerk an sich ist eingetragen in der HwO Anlage A der meisterpflichtigen Berufe , somit würde er sich, wenn er ohne Meistertitel Malerarbeiten in Rechnung stellt sich strafbar im Sinne von Schwarzarbeit machen.

Es gibt zwar viele Unternehmer die diese Regelung einfach ignorieren, allerdings handelt es sich hierbei um einen Sachverhalt bei dem man wortwörtlich immer "mit einem Bein im Gefängnis sitzt".

Ich finde es sehr lobenswert, das ihr Bekannter geltende Ordnung in diesem Maße achtet.

Mit freundlichem Gruß
Malermeister Gärtner

1 Hilfreiche Antwort

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