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Netzbetreiber schaltet gemietete Photovoltaikanlage nicht frei

Ich habe eine Photovoltaik-Anlage auf Mietbasis auf meinem Dach montieren lassen. Das hat auch alles wunderbar termingerecht geklappt. Nur leider weigert sich jetzt konstant der Netzbetreiber Harz-Energie die Anlage freizuschalten. Was kann ich hier tun?

Herr K. bei Gessertshausen, 22.07.2018

Photovoltaik Dach

warum weigert sich der Netzbetreiber konstant die Anlage freizuschalten? Er muss dazu offensichtliche Gründe haben - welche Begründungen gibt er Ihnen? Mit den Begründungen kann die Angelegenheit angepackt werden. Ein Netzbetreiber darf nach EEG nicht willkürlich einen Anschluss verweigern oder verzögern.

12 Hilfreiche Antwort

Normalerweise wird sich der Netzbetreiber nicht weigern, Ihre PV-Anlage ans Stromnetz anzuschließen; d. h. den entsprechenden Stromzähler montieren zu lassen und die Elektroanlage zu verplomben.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihre Anlage beim Netzbetreiber vor der Montage angemeldet wurde und dass ein eingetragener Elektromeisterbetrieb die betriebsbereite PV-Anlage beim Netzbetreiber "fertiggemeldet" hat. Außerdem darf ein entsprechender Aufkleber nicht fehlen, der die Feuerwehr darauf hinweist, dass auf Ihrem Haus eine PV-Anlage installiert ist.

Bei vermieteten PV-Anlagen kann es vorkommen, dass die Anlage bis zum Wechselrichter durch eine Firma installiert wurde, die der Vermieter der Anlage beauftragt hat - das muss nicht unbedingt eine Elektrofirma sein! Wurde nichts anderes zwischen Ihnen und dem Vermieter der Anlage vereinbart, so ist dieser zuständig, sich auch um den Rest zu kümmern.

Da Sie aber zu wenig Details angegeben haben, kann Ihre Frage nur ungenau beantwortet werden.

Hinweis:
Sollte alles richtig sein und der Netzbetreiber sich trotzdem weigern, die Anlage ans Netz zu nehmen, so haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren. Diese wird dann der Sache nachgehen.

5 Hilfreiche Antwort

Vor der Installation muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dann wir der Anschlußvertrag zugesandt oder auch nicht wenn es Einwände von Seiten des Energieversorgers gibt. Ich denke dass der ausführende Installateur diese Anmeldung und die dazugehörige Fertigmeldung nicht übermittelt hat.
Also mit der ausführenden Firma sprechen und mit dem Netzbetreiber und den Grund erfragen.
Ablehnen darf man eine Anlage bis 30 KWp nicht.

2 Hilfreiche Antwort

Hat der Installateur die Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber angemeldet? Der prüft die ob das Stromnetz die "Einspeisung" verträgt Netzprüfung. Wenn nicht dann muß er mitteilen warum nicht bzw. welcher Netzausbau notwendig ist. Bis 30 kwp zahlt in der Regel der Netzbetreiber die Kosten für den Ausbau. Hier empfehle ich einen Fachanwalt für Energierecht. Wer Betreiber - Anlagen- oder Besitzer ist spielt technisch keine Rolle.

2 Hilfreiche Antwort

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